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Ich bin Wahlärztin
Was bedeutet das?
Ich habe kein Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen.
Als Wahlärztin gestalte ich meine Ordination individuell, ganz auf die Bedürfnisse der Patientin abgestimmt.
Wir nehmen uns Zeit für Sie!
Das Honorar wird in der Ordination bezahlt, entweder bar oder mittels Bankomatkasse und anschließend bei ihrer Krankenkasse eingereicht.
Kostenrückerstattung
Die Kostenrückerstattung ist unterschiedlich und beträgt im Regelfall 80% dessen, was ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für die Behandlung erhalten hätte.
Das sind bei der Wiener Gebietskrankenkasse derzeit ca. 30 €, in der Schwangerschaft etwas mehr.
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